19.03.2019, 06:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.2019, 06:59 von MAV CSW St. Michael.)
Hallo Martin,
ich denke schon das dieses Thema in den Bereich Arbeitsrecht gehört, da es ja Teil der AVR ist.
Grundsätzlich wäre natürlich auch eine eigene Kategorie unter dem Oberbegriff Zusätzliche Altersversorgung (so ist zumindest die Bezeichnung in der AVR) denkbar.
Als Unterkategorien, wenn diese überhaupt sinnvoll sind, sollte man sicher die beiden Versorgungsordnungen (A und B) wählen.
Aber ich glaube nicht das diesbezüglich weitere Unterkategorien notwendig sind.
Schöne Grüße
Gerald
Bei dieser Gelegenheit auch mal großen Dank f
Bei dieser Gelegenheit auch mal große Dank für Deine Mühen!!!
ich denke schon das dieses Thema in den Bereich Arbeitsrecht gehört, da es ja Teil der AVR ist.
Grundsätzlich wäre natürlich auch eine eigene Kategorie unter dem Oberbegriff Zusätzliche Altersversorgung (so ist zumindest die Bezeichnung in der AVR) denkbar.
Als Unterkategorien, wenn diese überhaupt sinnvoll sind, sollte man sicher die beiden Versorgungsordnungen (A und B) wählen.
Aber ich glaube nicht das diesbezüglich weitere Unterkategorien notwendig sind.
Schöne Grüße
Gerald
Bei dieser Gelegenheit auch mal großen Dank f
Bei dieser Gelegenheit auch mal große Dank für Deine Mühen!!!